Kostenübernahme

Allgemein
Die Kosten für psychotherapeutische Sprechstunden, probatorische Sitzungen oder eine psychotherapeutische Akutbehandlung werden i.d.R. von den relevanten Kostenträgern antragsfrei übernommen. Die Kostenübernahme für eine ambulante Psychotherapie im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie erfordert i.d.R. eine Antragsstellung bei Ihrem Kostenträger (sog. „antragspflichtige Leistung“). Die Antragsstellung erfolgt gemeinsam mit meiner Unterstützung.

Gesetzlich Versicherte
Aufgrund meiner Kassenzulassung zur Ausführung der ambulanten Psychotherapie im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie für Erwachsene  („Vertragspsychotherapeut“) übernehmen gesetzliche Krankenkassen für eine erforderliche ambulante Psychotherapie in der Regel die anfallenden Kosten.

Privat Versicherte, Beihilfe- und Heilfürsorgeberechtigte
Die Kostenträger übernehmen häufig die anfallenden Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Die notwendigen Abläufe sind mir für die meisten Fälle vertraut. Hierzu konnte ich bereits mit meiner Tätigkeit in Privater Praxisgemeinschaft für Psychotherapie in Königs Wusterhausen über mehrere Jahre umfassende Erfahrungen sammeln und vertiefen. Bei Privat Versicherten bestehen oft individuelle Vertragsbedingungen. Daher empfehle ich Ihnen, sich zur Klärung der Kostenübernahme vorab bei Ihrer Krankenversicherung zu informieren. Bei Beihilfeberechtigten werden die Behandlungskosten i.d.R. zwischen privater Krankenversicherung und Beihilfe aufgeteilt. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler
Als Selbstzahler haben Sie die Möglichkeit, unabhängig von einem Kostenträger die psychotherapeutische Behandlung in Anspruch zu nehmen. Hierdurch ergeben sich größere Gestaltungsspielräume, da Sie nicht an spezifische Vorgaben eines Kostenträgers gebunden sind. Die Kosten werden direkt mit Ihnen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet.

Weitere allgemeine Informationen zu den Kosten finden Sie hier:
https://www.wege-zur-psychotherapie.org/wer-zahlt-antraege-und-kosten/